Was ist Beihilfe?

Beihilfen im Sinne der Beihilfenverordnung NRW sind unterstützende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn zum teilweisen Ausgleich der in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Kosten.

daraus folgt:
Die Krankheitskosten sind grundsätzlich aus den Bezügen zu bestreiten. Die Beihilfen ergänzen lediglich die aus den Dienstbezügen zu treffende Eigenvorsorge des Beamten. Dabei darf der Dienstherr davon ausgehen, dass der Beamte - auch wenn dazu keine Verpflichtung besteht - durch den Abschluss einer Krankenversicherung Vorsorge trifft.

Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen Bediensteten und dem Land NRW.

Rechtsgrundlagen sind die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (BVO) und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in den jeweils geltenden Fassungen.

Daneben existiert ein privatrechtliches Rechtsverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient. Die Grundlage der Berechnung des zahnärztlichen Honorars ist ausschließlich die Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ).

Soweit die Rechnung Ihres Zahnarztes einer vertretbaren Auslegung der GOZ entspricht und die beihilferechtlichen Bestimmungen eine Erstattung zulassen, wird auch die Beihilfestelle einen ungekürzten Erstattungsanspruch bejahen.

Bei strittiger Anwendung oder aufgrund unterschiedlicher Auslegung der GOZ kann die Beihilfefähigkeit in Einzelfällen durch beihilferechtliche Bestimmungen ausgeschlossen sein. Darüber hinaus schließen die beihilferechtlichen Bestimmungen Erstattungen zu bestimmten vom Zahnarzt durchaus berechenbaren Gebühren ganz oder teilweise aus.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat mit den westfälischen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster eine Reihe von Hinweisblättern erstellt, die die gebühren- und erstattungsrechtlichen Situationen zu erläutern versucht. Die Hinweisblätter erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt, bei den Beihilfestellen Ihrer zuständigen Bezirksregierung oder im Internet unter den unten angegebenen Adressen.