Härteregelungen in der
gesetzlichen Krankenkasse
Sozialklausel
Grenzwerte
Auswirkungen in der Zahnmedizin
Überforderungsklausel
Auswirkungen in der Zahnmedizin
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Ab 01. Januar eines Jahres maßgeblichen Eckwerte für
Härtefallregelungen (§§61 und62 SGB
V)
Vollständige Befreiung von der Zuzahlungen zu Arznei-, Verband-,
Heil- und Hilfsmitteln sowie zu stationärer Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen,
Übernahme der Kosten bis maximal in Höhe des doppelten
Festzuschusses nach §30 Abs. 1 SGB V bei der Versorgung mit Zahnersatz
und
vollständige Übernahme der im Zusammenhang mit einer Leistung
der Kasse notwendigen Fahrtkosten, wenn der Versicherte unzumutbar belastet
würde.
Eine unzumutbare Belastung liegt vor bei folgenden Personen:
Bezieher von
Heimbewohner, wenn die Kosten von der Sozialhilfe oder der
Kriegopferfürsorge übernommen werden
für 1997 |
für 1998 |
für 1999 |
für 2000 |
für 2001 |
|
| Alleinstehende | DM 1.708,00 | DM 1.736,00 | DM 1.792,00 | ||
| mit 1 Angehörigen | DM 2.348,50 | DM 2.387,00 | DM 2.464,00 | ||
| mit 2 Angehörigen | DM 2.775,50 | DM 2.821,00 | DM 2.942,00 | ||
| mit 3 Angehörigen | DM 3.202,50 | DM 3.255,00 | DM 3.360,00 | ||
| mit 4 Angehörigen | DM 3.629,50 | DM 3.689,00 | DM 3.808,00 | ||
| mit 5 Angehörigen | DM 4.056,50 | DM 4.123,00 | DM 4.256,00 | ||
| für jeden weiteren Angehörigen zuzüglich |
DM 427,00 | DM 434,00 | DM 448,00 |
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Zu den Angehörigen zählen der Ehegatte sowie die
familienversicherten Kinder, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt
leben.
Auswirkungen in der Zahnmedizin
Bei Zahnersatz wird von der Krankenkasse maximal 100% der "abrechnungfähigen" Kosten übernommen. "Abrechnungsfähig" sind das zahnärztliche Honorar uns die Material- und Laborkosten ausschließlich des Edelmetallanteils für die normale "Kassenausführung". Für Edelmetall bekommt der Härtefall-Patienten pro Krone oder Stiftaufbau einen Zuschuß von DM 20,-. Bei Edelmatallkosten von z. Z. zwischen DM 40,- und 50,- bleiben bei der Anfertigung von festsitzendem und kombiniertem Zahnersatz in jedem Fall Eigenanteile für den Patienten übrig, die von keinem anderen Kostenträger übernommen werden. Eine Anfertigung von solchem Zahnersatz ohne Edelmetall scheidet aus fachlichen Gründen aus. Die Verblendgrenzen ( Oberkiefer Zahn 5 Unterkiefer Zahn 4 einschließlich) gelten nach wie vor. Das heißt Zuschüsse zu Verblendungen gewähren die Kassen nur innerhalb dieser Grenzen.
Die Einbeziehung von alternativen
Füllungen in eine Härteregelung
ist bis heute auch nicht erfolgt. Alle Patienten, die keine Allergie gegen
einen der Amalgambestandteile oder
eine schwere Nierenfunktionsschädigung haben, müssen die Mehrkosten
für alternative
Füllungsversorgungen (Seitenzahncopmposits, Inlays) selbst bezahlen
, auch wenn sie sonst vollständig von Zuzahlungen befreit sind.
In der Kieferorthopädie greift auch die Sozialklausel nicht. Für
das erste Kind haben die Eltern einen Eigenanteil von 20% der Behandlungskosten,
für alle weiteren Kinder 10% selbst zu tragen. Allerdings zahlen die
Krankenkassen diesen Eigenanteil für alle Patienten (auch für Patienten
mit normalem Einkommen) nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung an die
Versicherten zurück. Sie sollten also in jedem Fall die einzelnen
Quartalsrechnungen gut aufbewahren.
Patienten, die größere Zahnersatzarbeiten bekommen, erhalten
gegebenenfalls nach dem Einreichen ihrer Rechnung an die Krankenkasse einen
Teil der Kosten zusätzlich zu den nornalen Kassenzuschüssen erstattet.
Die Höhe dieser Erstattung hängt aber von so vielen Faktoren ab,
daß Sie in diesen Fällen eine Beratung durch Ihre Krankenkasse
in Anspruch nehmen sollten.
Fragen
Wenn Sie weitere Fragen haben schreiben Sie uns bitte:
info@johlitz.com
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