Behandlung unter Vollnarkose
Vorausetzungen
Indikationen
Bilder
Fragen
Zurück zur Praxis
Es gibt immer wieder Patienten, die aus bestimmten Gründen nicht
unter lokaler Anästhesie zu behandeln sind. Dazu gehört die Behandlung
geistig behinderter Menschen, Patienten, die lokale Anästhetika nicht
vertragen, behandlungsunwillige Kinder oder einfach Menschen, die vor einer
normalen Behandlung einfach Angst haben.
Heute ist es möglich, auch diesen Menschen zu helfen, und eine
solche Behandlungen unter Vollnarkose ambulant in der Zahnarztpraxis
durchzuführen. Dazu wird eine sogenannte Kurznarkose in der Praxis von
einem Anästesisten (Facharzt für Narkosen) durchgeführt, unser
zahnärztliches Team führt seine Behandlung durch, und kurze Zeit
nach dem Eingriff wacht der Patient wieder auf und kann nach etwa einer halben
Stunde die Praxis wieder verlassen. Es versteht sich von selbst, daß
natürlich eine Begleitperson anwesend sein muß, um den Patienten
zu betreuen und nach Hause zu bringen.
Hier wir gerade
bei einem Patient die Narkose eingeleitet.
Jetzt kann die
vollständige Gebißsanierung durchgeführt werden. Eine normale
Behandlung war bei diesem Patient nicht möglich. Der desolate
Gebißzustand erforderte jedoch ein kurzfristigen Handeln.