Festsitzender Zahnersatz

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Unter festsitzendem Zahnersatz versteht man einen Ersatz, der vom Patienten nicht aus dem Mund entfernt werden kann, sondern auf vorhandenen Zähnen fest aufzementiert wird. Er wird unterteilt in Kronen und Brücken, wobei die Kronen eigentlich keinen Ersatz darstellen, da sie lediglich zur dauerhaften Erhaltung des darunterliegenden Zahnes dienen. Wir stellen Ihnen hier verschieden Möglichkeiten vor.



Einzelkrone  

Eine Krone, wie Sie sie hier sehen, dient zum dauerhaften Erhalt eines Zahnes, wenn eine Füllung im Laufe der Zeit zu groß geworden ist, und die verbliebene Zahnsubstanz nicht mehr in der Lage ist die entstehenden Kaudrücke aufzufangen.








Der Zahn wird beschliffen und anschließend mit einer Krone, die wie ein Hut aufgesetzt wird, gegen weitere Schädigungen geschützt. Die Krone wird auf dem Zahn fest aufzementiert und kann vom Patienten nicht entfernt werden.







Selbstverständlich können Kronen so gefertigt werden, daß sie neben natürlichen Zähnen nicht auffallen. Hier sehen Sie eine Krone im Frontzahngebiet inmitten von normalen Zähnen.











Brücken
Eine Brücke ist echter Zahnersatz. Sie ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne. Wie bei einer Krone werden die Nachbarzähne einer Lücke beschliffen. Die Brücke wird dann als ganzes auf diesen Pfeilern aufzementiert, wobei die fehlenden Zähne ersetzt werden.









Wir zeigen Ihnen hier die präparierte Pfeilerzähne zur Aufnahme einer Brücke.










Sie sehen hier die aufgesetzte Brücke im Munde des Patienten. Auch diese Konstruktion kann wie eine Krone nicht herausgenommen werden, und wird wie die eigenen Zähne mit der Zahnbürste gepflegt.









Auch der Ersatz von Zähnen durch eine Brücke muß nicht heißen, daß man den Ersatz auch sieht. Wie eine Krone kann eine Brücke so gestaltet werden, daß sie sich den natürlichen Nachbarzähnen vollständig anpaßt.










Ablauf
Festsitzender Zahnersatz wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen in drei Sitzungen fertig gestellt.
Am ersten Termin werden unter örtlicher Betäubung die betroffenen Zähne präpariert. Es wird der Abdruck genommen und zum Schluß werden die Zähne mit Schutzkronen versehen.









In der zweiten Sitzung wird das Metallgerüst anprobiert.









Zwei Wochen nach dem Beschleifen der Zähne ist die Brücke nun fertig und wird eingesetzt. Der neue Ersatz kann sofort belastet werden.









Auch große Brücken, die sich über einen gesamten Kiefer erstrecken, kann man heute problemlos aus Metallkeramik fertigen.










Kosten
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt zur Zeit einen Zuschuß von 45% der Kosten ohne Metallanteil. War ein Patient in den letzten 5 Jahren mindestens einmal pro Jahr bei einem Zahnarzt zur Untersuchung, so erhöht sich der Kassenzuschuß auf 55%. Verblendungen (das heißt, daß die Kronen und Brückenglieder zahnfarbig aussehen) werden von der Kasse im Oberkiefer bis zum Zahn 5, im Unterkiefer bis zum Zahn 4 einschließlich (von der Mitte aus gezählt) bezuschußt. Verblendungen im hinteren Zahnbereich der Mundhöhle muß der Patient vollständig selbst bezahlen.



Fragen

Wenn Sie weitere Fragen haben schreiben Sie uns bitte info@johlitz.com

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